KI-Nutzungsrichtlinie

Stand: · Version: 1.0

Diese KI-Nutzungsrichtlinie gilt für KI-Funktionen, die Montrel als Produktbestandteil, Dienst oder Zusatzfunktion bereitstellt oder die im Rahmen eines Auftrags eingesetzt werden. Sie ergänzt die AGB. Für die Bearbeitung von Personendaten gilt zusätzlich die AVV, soweit Montrel als Auftragsbearbeiter handelt.

KI ist bei Montrel ein Werkzeug und ersetzt keine gesetzlich erforderlichen fachlichen, rechtlichen oder behördlichen Entscheidungen.

1. Zulässige Nutzung

KI darf nur für die im jeweiligen Produkt, Auftrag oder Vertrag vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden.

Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und organisatorische Prüfung von KI-Ergebnissen verantwortlich.

2. Eingabedaten

Der Kunde darf keine Daten eingeben, deren Verarbeitung durch die konkrete KI-Funktion nicht zulässig ist.

Besonders schützenswerte Personendaten oder vertrauliche Inhalte dürfen nur verwendet werden, wenn die konkrete Funktion dafür vorgesehen und vertraglich bzw. datenschutzrechtlich abgesichert ist.

3. Umgang mit Kundendaten

Personendaten aus einer Auftragsbearbeitung werden nicht zu Trainingszwecken eigener oder fremder KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Für anonymisierte oder aggregierte Daten gilt die Regelung der AGB.

KI- und Code-Assistenten erhalten keinen Zugriff auf produktive Kundendaten. In Entwicklungs-, Test- und Staging-Umgebungen werden keine echten Produktionskundendaten für KI-gestützte Entwicklung verwendet.

4. Prüfung von KI-Ausgaben

KI-Ausgaben können falsch, unvollständig, verzerrt, veraltet oder ungeeignet sein.

KI-Ausgaben sind grundsätzlich als Unterstützung und nicht als alleinige Grundlage für rechtlich, finanziell, personell, medizinisch oder hoheitlich erhebliche Entscheidungen zu verwenden. Soweit anwendbares Recht eine menschliche Überprüfung, Information, Begründung oder Anfechtungsmöglichkeit verlangt, bleibt diese unberührt.

5. Öffentliche Auftraggeber

Bei Gemeinden und anderen öffentlichen Auftraggebern verbleibt die Verantwortung für gesetzlich oder organisatorisch vorbehaltene Entscheide, Genehmigungen und Verfügungen beim zuständigen Organ.

KI kann Entscheidungsprozesse unterstützen, ersetzt aber keine erforderliche behördliche Prüfung oder Entscheidung.

6. Externe KI-Dienste

Wenn eine KI-Funktion einen externen Modell- oder API-Anbieter verwendet, wird dieser – soweit er Personendaten im Auftrag bearbeitet – nach der AVV als Subprozessor behandelt.

Relevante Datenstandorte und Anbieter werden entsprechend der Subprozessorenliste dokumentiert.

7. Transparenz und Änderungen

Montrel informiert bei wesentlichen Änderungen einer KI-Funktion, wenn dadurch die Art der Datenbearbeitung oder das wesentliche Nutzungsrisiko verändert wird.

Technische Modellwechsel innerhalb eines gleichartigen und vertraglich zulässigen Dienstes können ohne individuelle Zustimmung erfolgen.

8. Verantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt für die Verwendung von KI-gestützten Ergebnissen in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, einschliesslich der Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Anforderungen.

9. Rangfolge

Bei Widersprüchen gelten individuelle Vereinbarungen und die AVV für Datenschutzfragen vor dieser Policy.

Diese Policy gilt für KI-Funktionen und KI-gestützte Leistungen von Montrel unabhängig vom Produkt. Für konkrete Dienste können zusätzliche Regeln vereinbart werden.


Datenschutz · Trust Center · AGB