Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: · Version: 1.5

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der Fassung v1.5.

Ergänzende Informationen: Datenschutz, AVV, TOMs, Subprozessoren, KI-Nutzungsrichtlinie, Acceptable Use Policy, Service & Support.

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Verein Montrel, Chur, Schweiz („Montrel“) und ihren Kunden („Kunde“), soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird. Die AGB gelten insbesondere für Software- und SaaS-Dienste, ICT- und Plattformleistungen, Projekte, Beratungsleistungen, Standortbestimmungen, Analysen, Workshops, Schulungen, individuelle Dienstleistungen sowie sonstige von Montrel angebotene Leistungen.

2. Vertragsdokumente und Rangfolge

Bestandteile des jeweiligen Vertragsverhältnisses können insbesondere sein:

  • individueller Vertrag oder Projektvertrag;
  • individuelle Offerte bzw. Bestellung;
  • produktspezifische Bedingungen oder Leistungsbeschreibung;
  • Service Level Agreement (SLA);
  • Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/DPA);
  • technische und organisatorische Massnahmen (TOMs);
  • Subprozessorenliste;
  • AI Usage Policy;
  • Acceptable Use Policy (AUP);
  • diese AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
  1. zwingendes Recht;
  2. individueller Vertrag oder Projektvertrag;
  3. individuelle Offerte bzw. Bestellung;
  4. produktspezifische Bedingungen oder Leistungsbeschreibung;
  5. SLA;
  6. AVV/DPA, soweit es um Datenschutz und Auftragsbearbeitung geht;
  7. TOMs, soweit sie technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen konkretisieren;
  8. AI Usage Policy bzw. AUP, soweit sie den jeweiligen Spezialbereich regeln;
  9. diese AGB. Für Datenschutzfragen geht die AVV/DPA nur insoweit vor, als sie die Bearbeitung personenbezogener Daten regelt.

3. Vertragsabschluss und Angebote

Angebote von Montrel sind, sofern nicht anders bezeichnet, während der darin angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine entsprechende Bestätigung bzw. Freischaltung durch Montrel zustande. Bei einer direkten Online-Bestellung gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Montrel die Bestellung elektronisch bestätigt oder den Zugang zur bestellten kostenpflichtigen Leistung freischaltet. Elektronische Bestellungen, Bestätigungen, Freischaltungen oder vergleichbare digitale Prozesse können durch dafür eingesetzte und entsprechend bevollmächtigte Personen vorgenommen werden. Interne Kompetenz- oder Zeichnungsregelungen von Montrel bleiben unberührt, soweit der Kunde deren Überschreitung nicht kannte und nicht kennen musste. Zwingende gesetzliche Form- und Vertretungsvorschriften bleiben vorbehalten.

4. Leistungen und Dienstleistungscharakter

Montrel erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte, Bestellung, Leistungsbeschreibung oder den produktspezifischen Bedingungen. Montrel ist berechtigt, Leistungen technisch und organisatorisch weiterzuentwickeln und angemessen anzupassen, soweit die vertraglich vereinbarten wesentlichen Kernleistungen erhalten bleiben. Montrel erbringt die vereinbarten Leistungen je nach Vertragsgegenstand als Dienstleistung, Werkleistung oder sonstige gesetzlich zulässige Leistungsart. Die rechtliche Qualifikation richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt und dem zwingenden Recht und nicht allein nach der Bezeichnung im Vertrag. Soweit keine Erfolgspflicht vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, schuldet Montrel keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

5. Preise, Vergütung und Mehrwertsteuer

Die Vergütung für die jeweils vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag, Tarif oder einer auf montrel.org veröffentlichten Preisangabe. Für wiederkehrende Leistungen gelten Preisänderungen grundsätzlich erst ab der nächsten vereinbarten Vertragsperiode und werden dem Kunden angemessen frühzeitig mitgeteilt. Für bereits beauftragte einmalige Leistungen, Projekte oder sonstige Leistungen gilt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Änderungen des auf montrel.org veröffentlichten Preisangebots gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge oder erteilte Aufträge. Soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden zusätzliche oder nach Aufwand zu erbringende Leistungen zu den vereinbarten oder kommunizierten Ansätzen abgerechnet. Soweit gesetzlich geschuldet, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.

6. Laufzeit und Kündigung

Soweit für wiederkehrende Leistungen nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen, sofern der Zugang der Kündigung nachweisbar ist. Für einmalige Leistungen oder Projekte gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Bedingungen. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung nur im Rahmen der jeweils anwendbaren öffentlich-rechtlichen Zuständigkeits-, Budget-, Beschaffungs- und Genehmigungsvorschriften.

7. Testphasen

Soweit Montrel eine kostenlose Testphase anbietet, gelten die im jeweiligen Angebot oder Produkt beschriebenen Bedingungen. Eine kostenlose Testphase führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht nur durch eine ausdrückliche Bestellung bzw. einen entsprechenden Vertragsabschluss.

8. Änderungen des Leistungsumfangs und Zusatzleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs und zusätzliche Leistungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Zusätzliche oder gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geänderte Leistungen können separat offeriert und verrechnet werden.

9. Abnahme und Prüfung

Soweit für eine Leistung oder ein Projekt ausdrücklich eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt diese nach den im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegten Bedingungen. Soweit keine besonderen Abnahmebedingungen vereinbart wurden, hat der Kunde Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel nachvollziehbar zu rügen. Eine blosse produktive Nutzung gilt nicht automatisch als vorbehaltlose Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Gewährleistung und Mängelbehebung

Montrel erbringt Leistungen nach den im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsbeschrieb vereinbarten Anforderungen. Soweit nicht ausdrücklich eine Erfolgsgarantie oder ein Werk im Sinne des zwingenden Rechts vereinbart ist, schuldet Montrel eine sorgfältige und fachgerechte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bei Mängeln hat der Kunde Montrel den Mangel nach Kenntnis innert angemessener Frist in nachvollziehbarer Form mitzuteilen und Montrel angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Behebung zu geben. Zwingende gesetzliche Prüfungs- und Mängelrechte bleiben vorbehalten. Montrel ist, soweit gesetzlich zulässig und dem Vertragsverhältnis angemessen, berechtigt, zunächst nachzubessern, einen gleichwertigen Workaround bereitzustellen oder die betroffene Leistung angemessen anzupassen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Nicht als von Montrel zu vertretender Mangel gelten insbesondere Störungen, die auf unsachgemässe Nutzung, nicht unterstützte Systeme, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlende Mitwirkung des Kunden, Drittanbieterleistungen ausserhalb des Einflussbereichs von Montrel oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

11. Support und Service Levels

Alle Kunden erhalten im Rahmen der vereinbarten Leistungen die Möglichkeit, Fehler und Sicherheitsvorfälle zu melden sowie grundlegende Produktfragen zu stellen. Soweit verfügbar, stellt Montrel Dokumentation und Self-Service-Angebote bereit. Sofern nicht ausdrücklich ein SLA oder eine andere schriftliche Servicevereinbarung vereinbart wurde, bestehen keine garantierten Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten und keine bestimmte Verfügbarkeitsgarantie. Für Enterprise-Kunden können in einem separaten SLA priorisierte Supportleistungen, Reaktions- und Lösungszeiten sowie Verfügbarkeitsziele vereinbart werden. Soweit vertraglich vorgesehen, sind bis zu 2 Stunden Beratung pro Vertragsjahr enthalten. Nicht bezogene Stunden können nach den vereinbarten Übertragungsregeln übertragen werden; insgesamt können höchstens 8 Stunden angesammelt werden. Übertragene Stunden verfallen spätestens vier Jahre nach ihrer Entstehung.

12. SaaS-Betrieb, Wartung und technische Änderungen

Montrel darf SaaS- und Plattformleistungen warten, aktualisieren, technisch weiterentwickeln und sicherheitsbedingt kurzfristig anpassen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angemessen angekündigt. Kurzfristige oder sofortige Wartungsarbeiten sind zulässig, wenn sie zur Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Systeme erforderlich sind. Eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, soweit sie ausdrücklich vertraglich oder in einem SLA zugesichert wurde.

13. Verantwortung und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Inhalte und Daten sowie für deren Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Der Kunde stellt Montrel die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Entscheidungen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen und zu zusätzlichen Kosten führen.

14. Rechtliche und behördliche Grundlagen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Nutzung der von Montrel erbrachten Leistungen sämtliche erforderlichen gesetzlichen, reglementarischen, organisatorischen und behördlichen Grundlagen vorhanden sind oder rechtzeitig geschaffen werden. Montrel erbringt keine Rechtsberatung, sofern eine solche nicht ausdrücklich als eigenständige Leistung vereinbart wurde und übernimmt nicht die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der konkreten Nutzung durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Rechtsdienstleistung vereinbart wurde. Montrel ist nicht verpflichtet, Leistungen entgegen zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu erbringen. Fehlen erforderliche rechtliche, organisatorische oder behördliche Voraussetzungen, kann Montrel die betroffene Leistung bis zur Klärung aussetzen oder, soweit erforderlich, beenden. Bereits erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand bleiben geschuldet.

15. Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei Zeitangaben und Projektplänen um Richtwerte. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Montrel verlängern betroffene Fristen angemessen.

16. Unterauftragnehmer und spezialisierte Dienstleister

Montrel ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Unterauftragnehmer oder spezialisierte Dienstleister beizuziehen. Soweit ein solcher Dienstleister Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gelten die Bestimmungen über Subprozessoren und die AVV/DPA. Montrel bleibt für die eigene vertragliche Leistungserbringung verantwortlich.

17. Drittanbieter und externe Dienste

Montrel kann zur Erbringung ihrer Leistungen Dienste, Software, Infrastruktur, APIs oder Schnittstellen von Drittanbietern einsetzen oder Integrationen mit Drittanbietern anbieten. Montrel wählt von ihr eingesetzte Drittanbieter mit angemessener Sorgfalt aus. Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieterleistungen haftet Montrel nicht, soweit diese ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und Montrel die Ursache nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht, soweit Montrel für die betreffende Drittleistung vertraglich eine eigene Leistungspflicht, Verfügbarkeit oder sonstige Verantwortung übernommen hat oder den Schaden durch pflichtwidrige Auswahl, Integration oder Überwachung des Drittanbieters verursacht hat. Bei einer länger dauernden wesentlichen Störung eines Drittanbieters kann Montrel, soweit zumutbar, eine alternative technische Lösung oder einen Ersatzdienst einsetzen.

18. Kundendaten und Kundeninhalte

Der Kunde bzw. der jeweilige Rechteinhaber behält die Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten und Daten. Personendaten werden nicht als Eigentum im sachenrechtlichen Sinn behandelt. Ihre Bearbeitung richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht. Der Kunde räumt Montrel die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

19. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Soweit Montrel Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, erfolgt dies auf Grundlage des anwendbaren Datenschutzrechts und, soweit erforderlich, einer separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/DPA). Soweit eine AVV/DPA erforderlich ist, ist sie vor Beginn der betreffenden Auftragsbearbeitung abzuschliessen. Einzelheiten zu Unterauftragsbearbeitern, technischen und organisatorischen Massnahmen, Auditrechten, Sicherheitsvorfällen und internationalen Datenübermittlungen werden in der AVV/DPA und den zugehörigen Anlagen geregelt.

20. Datenexport, Vertragsende und Löschung

Nach Beendigung eines Vertrags kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner im Rahmen der betreffenden Leistung gespeicherten Kundendaten verlangen, soweit technisch verfügbar und nicht durch zwingendes Recht ausgeschlossen. Der Export erfolgt in einem angemessenen, maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV oder JSON, soweit für die jeweilige Datenart sinnvoll. Anhänge und sonstige Dateien werden soweit technisch möglich ebenfalls bereitgestellt. Nach Ablauf der Exportfrist darf Montrel die betreffenden Kundendaten löschen. Die reguläre Löschung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Exportfrist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweispflichten oder technisch erforderlichen Backup-Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Auf Verlangen bestätigt Montrel die Löschung nach Abschluss des regulären Löschprozesses, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten oder technisch erforderlichen Backup-Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Wiederherstellung von durch den Kunden selbst gelöschten Daten wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

21. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Für Rechte an Leistungen von Montrel gilt folgende Unterscheidung: a) Kundendaten und Kundeninhalte: Rechte daran verbleiben beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. b) Individuelle Arbeitsergebnisse: Soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, nicht ausschliesslichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. c) Background IP von Montrel: Software, Quellcode, Plattformbestandteile, Methoden, Konzepte, Templates, Frameworks, Modelle, Werkzeuge, Dokumentationen, Know-how und wiederverwendbare Komponenten von Montrel bleiben im Rechtebestand von Montrel. Dies gilt auch dann, wenn solche Bestandteile in individuelle Arbeitsergebnisse integriert oder für einen Kunden konfiguriert werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an individuellen Arbeitsergebnissen begründet keine Exklusivität. Montrel bleibt berechtigt, allgemeine Methoden, technische Konzepte, Funktionen, Erkenntnisse und Know-how weiterzuverwenden und für andere Kunden oder eigene Produkte einzusetzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen, Personendaten oder geschützten Kundeninhalte offengelegt oder unzulässig verwendet werden.

22. Open-Source-Software und Software Dritter

Montrel kann Open-Source-Komponenten sowie Software, Bibliotheken, Komponenten und Dienste Dritter einsetzen. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese können dem Kunden Rechte einräumen oder Pflichten auferlegen. Die Verwendung von Open-Source-Komponenten führt nicht zu einer Übertragung von Rechten an proprietären Softwarebestandteilen, Methoden, Konzepten oder sonstigem geistigem Eigentum von Montrel. Montrel räumt keine Rechte ein, über die Montrel selbst nicht verfügt.

23. Referenzen und Kundenlogos

Montrel darf den Namen, das Logo oder andere Kennzeichen des Kunden nicht ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung als Referenz, Kundenbeispiel oder zu Marketingzwecken verwenden.

24. Anonymisierte und aggregierte Daten

Montrel darf Daten über die Nutzung ihrer Leistungen zu statistischen Zwecken sowie zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen verwenden, sofern diese Daten zuvor so anonymisiert oder aggregiert wurden, dass daraus weder der Kunde noch einzelne Personen identifiziert werden können.

25. Künstliche Intelligenz

Montrel kann Funktionen einsetzen, die auf künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen beruhen. Ergebnisse solcher Funktionen können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Der Kunde ist für die Prüfung und Verwendung der Ergebnisse verantwortlich. KI-gestützte Funktionen ersetzen, soweit nicht ausdrücklich anders und rechtlich zulässig vereinbart, keine gesetzlich vorgeschriebene fachliche, rechtliche oder behördliche Prüfung oder Entscheidung. Soweit für eine KI-Funktion eine besondere AI Usage Policy gilt, geht diese hinsichtlich der betreffenden KI-Nutzung den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

26. Hoheitliche Verantwortung

Montrel kann Gemeinden, Behörden und andere öffentliche Auftraggeber bei Digitalisierung, ICT, SaaS, Datenverarbeitung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz beraten und technische oder organisatorische Lösungen bereitstellen. Montrel übernimmt dadurch keine hoheitlichen Aufgaben oder gesetzlich einer Behörde vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde. Die Verantwortung für rechtlich erforderliche Prüfungen, behördliche Entscheide, Genehmigungen, Weisungen und die rechtskonforme Anwendung von Ergebnissen verbleibt beim hierfür zuständigen Kunden.

27. Zugänge und Sicherheit

Soweit für die Nutzung einer Leistung von Montrel Benutzerkonten oder sonstige Zugänge erforderlich sind, ist der Kunde für deren sichere Verwaltung und Verwendung verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt, vor unbefugtem Zugriff geschützt und nicht in unsicheren oder öffentlich zugänglichen Systemen gespeichert werden. Der Kunde verwendet, soweit angeboten, Mehrfaktor-Authentifizierung und widerruft Zugriffsrechte unverzüglich, sobald eine Person nicht mehr zur Nutzung berechtigt ist. Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten und unbefugte Zugriffe sind Montrel unverzüglich zu melden.

28. Sperrung und ausserordentliche Beendigung

Montrel kann einzelne Zugänge oder Leistungen vorübergehend sperren, wenn dies aufgrund einer erheblichen Sicherheitsgefährdung, eines Missbrauchs, einer rechtswidrigen Nutzung oder zum Schutz von Montrel, des Kunden oder Dritter erforderlich ist. Bei Zahlungsverzug kann Montrel nach angemessener Mahnung und unter Wahrung zwingender gesetzlicher Anforderungen Leistungen sperren. Eine Sperrung erfolgt verhältnismässig und wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung weggefallen ist, soweit keine Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist.

29. Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Soweit vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto. Ist eine Zahlungsfrist mit bestimmtem Verfalltag vereinbart, tritt der Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne weitere Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr, sofern nicht vertraglich ein anderer zulässiger Verzugszins vereinbart wurde. Dokumentierte und gesetzlich zulässige Kosten des Zahlungsverzugs können zusätzlich geltend gemacht werden. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann Montrel nach angemessener Mahnung Leistungen sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden.

30. Rechnungsstellung und elektronische Kommunikation

Montrel ist berechtigt, Rechnungen und andere vertragsbezogene Mitteilungen elektronisch zu übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass Montrel über eine geeignete und aktuelle Kontaktadresse für die elektronische Kommunikation verfügt.

31. Verrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann Forderungen von Montrel nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es gesetzlich zulässig ist und die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

32. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, organisatorischen, technischen, finanziellen oder strategischen Informationen der jeweils anderen Partei sowie vertrauliche Kundendaten vertraulich und verwenden diese ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits rechtmässig bekannt waren, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

33. Separate Geheimhaltungsvereinbarungen

Die Parteien können ergänzend eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abschliessen. Soweit eine solche Vereinbarung besondere oder weitergehende Vertraulichkeitspflichten vorsieht, gehen deren Bestimmungen den Regelungen dieser AGB zur Vertraulichkeit vor.

34. Höhere Gewalt

Montrel haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Montrel liegen. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Unruhen, behördliche Massnahmen, Cyberangriffe auf Dritte, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen sowie Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern, soweit Montrel diese nicht zu vertreten hat. Zahlungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie fällige Zahlungspflichten des Kunden bleiben davon unberührt.

35. Haftung

Montrel haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit rechtlich zulässig – auf die für die betreffende Vertragsleistung während der letzten zwölf Monate geschuldete Vergütung begrenzt. Für Schäden, die durch eine von Montrel zu vertretende Verletzung datenschutzrechtlicher oder vertraglich zugesicherter Sicherheitsanforderungen entstehen, gilt – soweit rechtlich zulässig – ein erhöhter Haftungshöchstbetrag von dem Zweifachen der für die betreffende Vertragsleistung während der letzten zwölf Monate geschuldeten Vergütung. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit Montrel nach zwingendem Recht nicht von der Haftung befreit oder die Haftung nicht begrenzt oder ausgeschlossen werden darf. Insbesondere bleibt die Haftung für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten sowie für weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände unberührt.

36. Änderungen der AGB

Montrel kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt. Änderungen, die für den Kunden wesentliche Nachteile mit sich bringen, berechtigen den Kunden zur Kündigung des Vertrags auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen sowie Änderungen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben gelten nicht als wesentliche Nachteile, soweit sie die vertragliche Stellung des Kunden nicht wesentlich verschlechtern.

37. Übertragung des Vertrags

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Montrel nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Montrel auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Die Beauftragung oder Änderung von Unterauftragnehmern und Subprozessoren durch Montrel stellt keine Vertragsübertragung dar und richtet sich nach den hierfür geltenden Bestimmungen. Montrel kann Verträge auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

38. Abtretung von Forderungen

Montrel ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

39. Subprozessoren

Montrel kann zur Erbringung von Leistungen externe Dienstleister als Subprozessoren einsetzen, soweit dies nach der AVV/DPA zulässig ist. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Subprozessoren, ihrer Leistungen und relevanten Datenstandorte wird in der jeweils aktuellen Subprozessorenliste geführt. Änderungen der Subprozessoren richten sich nach dem in der AVV/DPA vereinbarten Informations- und Widerspruchsverfahren.

40. Öffentlich-rechtliche Kunden

Bei Verträgen mit Gemeinden, Kantonen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern bleiben zwingende öffentlich-rechtliche Zuständigkeits-, Genehmigungs-, Beschaffungs-, Budget- und Organisationsvorschriften vorbehalten. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die für Abschluss, Verlängerung und Durchführung des Vertrags erforderlichen internen und gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Individuelle Verträge können für öffentliche Kunden abweichende Regelungen zu Laufzeit, Leistungen, Abnahme, Service Levels, Datenschutz, Haftung, Recht und Gerichtsstand enthalten. Soweit solche individuellen Vereinbarungen bestehen, gehen sie diesen AGB vor.

41. Interessenkonflikte und Transparenz

Montrel kann neben Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen eigene Software, SaaS-Produkte, Plattformen oder andere Leistungen anbieten. Bei Beratungs- oder Vermittlungsleistungen weist Montrel auf eigene Produkte oder sonstige wirtschaftliche Interessen hin, soweit diese für die konkrete Empfehlung oder Entscheidung des Kunden wesentlich sind. Eine solche Offenlegung begründet keine Verpflichtung des Kunden, Produkte oder Leistungen von Montrel zu beziehen.

42. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Montrel und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist Chur, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand. Zwingende öffentlich-rechtliche Zuständigkeiten und zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für internationale Projekte können die Parteien im individuellen Vertrag ein abweichendes anwendbares Recht oder einen abweichenden Gerichtsstand vereinbaren.

43. Sprache

Die deutsche Fassung dieser AGB ist rechtlich verbindlich. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information, sofern im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich bezeichnet wird.

44. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Soweit dies nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Anbieter / Kontakt

Verein Montrel Rabengasse 17 7000 Chur Schweiz Website: montrel.org Allgemeine Anfragen: info@montrel.org Datenschutz: privacy@montrel.org Sicherheit: security@montrel.org Rechtliche Angelegenheiten: legal@montrel.org Rechnungen: billing@montrel.org


Weitere Informationen: Datenschutz · AVV · TOMs · Subprozessoren · Trust Center